Verwarnungs- und Bußgelder für Radfahrer

Seit kurzem ist der neu Verwarnungs- und Bußgeldkatalog für Radfahrer in Kraft getreten. Sind einige neue Tatbestände dazugekommen, deswegen lohnt sich ein Blick darauf..

Hier geht es zum Rat und Recht

TatbestandBußgeldMit Behinderung andererMit Gefährdung andererMit Unfallfolge oder SachbeschädigungPunkte
Nichtbenutzung des vorhandenen, beschilderten Radwegs20 Euro25 Euro30 Euro35 Euro
Benutzung des beschilderten Radweges in nicht zugelassener Richtung20 Euro25 Euro30 Euro35 Euro
Befahren einer Einbahn­straße oder eines Kreisverkehrs in nicht vor­geschrie­bener Fahrt­richtung20 Euro25 Euro30 Euro35 Euro
Befahren eines nicht freigegebenen Gehwegs55 Euro70 Euro80 Euro100 Euro
Befahren einer nicht frei­gege­benen Fuß­gänger­zone25 Euro30 Euro-35 Euro-40 Euro
Befahren einer frei­gege­benen Fuß­gänger­zone oder eines Geh­wegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit15 Euro
Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst15 Euro
Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahr­räder ge­sperrten Bereichs25 Euro30 Euro35 Euro40 Euro
Trotz vorhandener Schutz­streifen­markierung nicht auf der rechten Seite gefahren15 Euro20 Euro25 Euro30 Euro
Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen15 Euro20 Euro25 Euro30 Euro
Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert20 Euro25 Euro30 Euro
Freihändig fahren5 Euro
Beför­derung eines Kindes auf einem Fahr­rad ohne vor­geschrie­bene Sicher­heits­vorrich­tungen5 Euro
Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem ein­sitzigen Fahr­rad oder im Anhänger5 Euro
Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahr­rad nicht vor­handen oder nicht betriebs­bereit20 Euro25 Euro35 Euro
Beleuchtung trotz Dunkel­heit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder ver­schmutzt/verdeckt20 Euro25 Euro35 Euro
Bremsen oder Klingel ent­sprechen nicht den Vor­schriften, sind nicht vor­handen oder betriebs­bereit15 Euro
Fahrzeug nicht vorschrifts­mäßig, dadurch Verkehrs­sicherheit wesentlich beein­trächtigt80 Euro
Haltgebot oder andere Zeichen von Polizei­beamten nicht beachtet25 Euro
Elektronische Geräte (z. B. Mobiltelefon) rechtswidrig benutzt55 Euro
Missachtung des Rotlichts an der Ampel60 Euro100 Euro120 Euro1
Die Ampel war bereits län­ger als eine Sekunde rot10 Euro160 Euro180 Euro1
Bahn­über­gang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert350 Euro2
Fußgängern am Fuß­gänger­über­weg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht40 Euro
Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beein­trächtigt war15 Euro